Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Was Online-Händler wissen müssen
Die Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) tritt ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie. Ziel der Verordnung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen. Händler, Hersteller, Importeure und andere Wirtschaftsakteure im E-Commerce müssen zahlreiche neue Anforderungen beachten.
Wer ist betroffen?
Die Produktsicherheitsverordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder online angeboten werden. Selbst Händler aus Drittstaaten müssen die Vorschriften einhalten, wenn sie Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen.
Die Verordnung betrifft:
- Hersteller
- Importeure
- Fulfillment-Dienstleister
- Händler
Auch Anbieter von Miet- und Leasingprodukten sowie Betreiber von Online-Marktplätzen müssen die Vorschriften beachten. Digitale Produkte wie Software sind jedoch nur teilweise erfasst.
Wichtige Neuerungen für Händler
- Erweiterte Informationspflichten im Onlinehandel
Händler müssen umfangreiche Informationen bereitstellen, darunter:- Name, Adresse und E-Mail des Herstellers.
- Angaben zur Produktidentifikation (z. B. Seriennummer, Produktionsdaten).
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache.
- Geltung für gebrauchte Produkte
Auch gebrauchte, reparierte oder aufgearbeitete Produkte fallen unter die Verordnung, es sei denn, sie sind klar als reparaturbedürftig gekennzeichnet. Antiquitäten und Kunstgegenstände sind ausgenommen. - Rückruf- und Warnsysteme
Händler müssen sicherstellen, dass unsichere Produkte schnell vom Markt genommen werden und Verbraucher über Risiken informiert werden. Rückrufanzeigen müssen klar und transparent sein. - Strenge Kontrolle von Produktbündeln und personalisierten Produkten
Händler, die Produkt-Bundles verkaufen oder personalisierte Produkte anbieten, müssen sicherstellen, dass alle enthaltenen Artikel den Anforderungen entsprechen.
Was bedeutet das für den E-Commerce?
Händler müssen sicherstellen, dass ihre Onlineshops den neuen Vorschriften entsprechen. Dies betrifft unter anderem:
- Produktbeschreibungen: Alle Pflichtangaben müssen auf der Produktseite klar und gut sichtbar sein.
- Mehrsprachigkeit: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des jeweiligen Ziellandes bereitgestellt werden.
- Abbildungen: Jedes Produktangebot muss eine Abbildung enthalten, die das Produkt eindeutig identifizierbar macht.
Übergangsregelung
Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden und den bisherigen Richtlinien entsprechen, dürfen weiterhin verkauft werden. Händler sollten jedoch sicherstellen, dass auch diese Produkte den neuen Informationspflichten im Fernabsatz genügen.
Sanktionen bei Verstößen
Die Mitgliedsstaaten können empfindliche Geldstrafen verhängen. In Deutschland sind beispielsweise Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für schwere Verstöße vorgesehen. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im E-Commerce sind möglich.
Fazit
Die neue Produktsicherheitsverordnung bringt erhebliche Änderungen für Händler und Hersteller mit sich. Besonders im E-Commerce müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Bildhinweis:
Am Ende möchten wir Ihnen ein Beispielbild zur korrekten Produktkennzeichnung im E-Commerce zeigen:

Dieses Bild verdeutlicht die Anforderungen der neuen Verordnung und hilft Ihnen bei der praktischen Umsetzung.
Zusätzliche Ressourcen:
Für weiterführende Informationen zur Produktsicherheitsverordnung besuchen Sie die offizielle Seite der WKO:
👉 FAQs zur Produktsicherheitsverordnung auf WKO.
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