EU Verordnung - Produktsicherheitsverordnung

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Was Online-Händler wissen müssen

Die Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) tritt ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie. Ziel der Verordnung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen. Händler, Hersteller, Importeure und andere Wirtschaftsakteure im E-Commerce müssen zahlreiche neue Anforderungen beachten.

Wer ist betroffen?

Die Produktsicherheitsverordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder online angeboten werden. Selbst Händler aus Drittstaaten müssen die Vorschriften einhalten, wenn sie Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen.

Die Verordnung betrifft:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Fulfillment-Dienstleister
  • Händler

Auch Anbieter von Miet- und Leasingprodukten sowie Betreiber von Online-Marktplätzen müssen die Vorschriften beachten. Digitale Produkte wie Software sind jedoch nur teilweise erfasst.

Wichtige Neuerungen für Händler

  1. Erweiterte Informationspflichten im Onlinehandel
    Händler müssen umfangreiche Informationen bereitstellen, darunter:
    • Name, Adresse und E-Mail des Herstellers.
    • Angaben zur Produktidentifikation (z. B. Seriennummer, Produktionsdaten).
    • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache.
  2. Geltung für gebrauchte Produkte
    Auch gebrauchte, reparierte oder aufgearbeitete Produkte fallen unter die Verordnung, es sei denn, sie sind klar als reparaturbedürftig gekennzeichnet. Antiquitäten und Kunstgegenstände sind ausgenommen.
  3. Rückruf- und Warnsysteme
    Händler müssen sicherstellen, dass unsichere Produkte schnell vom Markt genommen werden und Verbraucher über Risiken informiert werden. Rückrufanzeigen müssen klar und transparent sein.
  4. Strenge Kontrolle von Produktbündeln und personalisierten Produkten
    Händler, die Produkt-Bundles verkaufen oder personalisierte Produkte anbieten, müssen sicherstellen, dass alle enthaltenen Artikel den Anforderungen entsprechen.

Was bedeutet das für den E-Commerce?

Händler müssen sicherstellen, dass ihre Onlineshops den neuen Vorschriften entsprechen. Dies betrifft unter anderem:

  • Produktbeschreibungen: Alle Pflichtangaben müssen auf der Produktseite klar und gut sichtbar sein.
  • Mehrsprachigkeit: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des jeweiligen Ziellandes bereitgestellt werden.
  • Abbildungen: Jedes Produktangebot muss eine Abbildung enthalten, die das Produkt eindeutig identifizierbar macht.

Übergangsregelung

Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden und den bisherigen Richtlinien entsprechen, dürfen weiterhin verkauft werden. Händler sollten jedoch sicherstellen, dass auch diese Produkte den neuen Informationspflichten im Fernabsatz genügen.

Sanktionen bei Verstößen

Die Mitgliedsstaaten können empfindliche Geldstrafen verhängen. In Deutschland sind beispielsweise Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für schwere Verstöße vorgesehen. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im E-Commerce sind möglich.

Fazit

Die neue Produktsicherheitsverordnung bringt erhebliche Änderungen für Händler und Hersteller mit sich. Besonders im E-Commerce müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Für detaillierte Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Bildhinweis:

Am Ende möchten wir Ihnen ein Beispielbild zur korrekten Produktkennzeichnung im E-Commerce zeigen:

Beispiel für Produksicherheitsverordnung


Dieses Bild verdeutlicht die Anforderungen der neuen Verordnung und hilft Ihnen bei der praktischen Umsetzung.

Zusätzliche Ressourcen:
Für weiterführende Informationen zur Produktsicherheitsverordnung besuchen Sie die offizielle Seite der WKO:
👉 FAQs zur Produktsicherheitsverordnung auf WKO.

Titelbild: Image by TUREK90 from Pixabay

Ähnliche Beiträge

Sicherheitslücke im Greenshift-Plugin bedroht über 50.000 WordPress-Websites

Ein kürzlich entdeckter Sicherheitsfehler im beliebten Greenshift-Plugin für WordPress gefährdet derzeit tausende Webseiten. Die Schwachstelle (CVE-2025-3616) ermöglicht es Angreifern mit

Lange vernachlässigt – jetzt begeistert: Unser Comeback mit Python & FastAPI

In den vergangenen Jahren haben wir bei Backend-Projekten selten auf Python gesetzt. Andere Frameworks waren oft naheliegender oder einfach stärker

Sicherheitslücke in Everest Forms: Angreifer können WordPress-Websites übernehmen

Ein kritischer Sicherheitsfehler im beliebten WordPress-Plug-in Everest Forms gefährdet über 100.000 Websites. Durch die Schwachstelle (CVE-2025-1128) können Angreifer ohne Authentifizierung

Responsive Webdesign – Ihre Website perfekt auf jedem Gerät

Mit unserem Responsive Webdesign sorgen wir dafür, dass Ihre Website auf jedem Endgerät – vom großen Desktop-Monitor bis hin zum

Scroll to Top
Guten Tag,
wir freuen uns über Ihr Interesse! Bitte nutzen Sie das bereitgestellte Formular unten, um mit uns in Kontakt zu treten. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Yilmaz Ak | Geschäftsführer
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.